Vertragsdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware.
Mietentgelt
Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden
begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist die Talke & Partner OG berechtigt eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiter zu
verrechnen.
Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung
Die überlassenen bzw. eingesetzten Geräte, Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum der Talke &
Partner OG. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Bei Betrieb der überlassenen Geräte durch Mitarbeiter
der Talke & Partner OG haftet der Auftraggeber bei mehrtägigem Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer, Diebstahl
u.ä., die außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen. Eine Haftung der Talke & Partner OG besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen
oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von
mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung. Werden die eingesetzten Geräte durch den von der
Talke & Partner OG zu Verfügung gestelltem Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit
technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben.
Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen. Im Falle der Selbstabholung oder lediglich Bedienung von
Geräten durch den Auftraggeber, erkennt dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände gegen die
Beschaffenheit bzw. Vollständigkeit des Materials sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln, und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des Leistungszeitraumes entstehen (u.a. für Schäden bei
Transport, durch Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl usw.). So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche
Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung. Kaputte Lampen sind zu retournieren.
Die Mietzeit rechnet sich von dem Tag an, an welchem das Material abgeholt bzw. von der Talke & Partner OG versandt wurde, bis zu dem Tag der Wiederanlieferung in unserem Lager. Bei
Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Eine
Haftung der Talke & Partner OG besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar
oder unmittelbar Schäden entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen der Talke & Partner OG
gegenüber ein zu stehen haben, zu versichern.
Der Abschluss von Versicherungen seitens der Talke & Partner OG erfolgt nur aufgrund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder
abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis / Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten die selben Vereinbarungen.
Bedingungen für Kaufgeschäfte und Montagearbeiten
Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen wie Kosten für Montage oder
Kleinmaterial etc. geleistet hat.
Der Käufer ist verpflichtet Verpfändungen oder Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der
Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Sofern Werkarbeiten kostenlos durch die Talke & Partner OG erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung die Talke
& Partner OG grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden, haftet die Talke & Partner OG nur für grobe
Fahrlässigkeit.
Gewährleistung
Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und
Montage, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen
Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur Behandlung des Miet-/ Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung
zurück zu führen ist. Vor Ausübung eines Wandlungs- oder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber
hinaus gehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.
Allgemeine Bedingungen
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich die
Talke & Partner OG Teilabrechnungen, vor.
Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist die Talke & Partner OG berechtigt, die weitere Nutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im
Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen ohne für darauf resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen
getroffen werden, sind die Rechnungen der Talke & Partner OG zu 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die Restzahlung innerhalb
von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Weiters ist der
Auftraggeber zum Einsatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumens, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und
bei Storno unter 8 Tagen 100%, jedenfalls sind Kosten für eventuelle Fremdanmietungen zur Gänze zu tragen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers
wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig. Der jeweils Unterzeichnende ist von der Auftraggeberfirma bevollmächtigt, diese in diesem Rahmen zu berechtigen und zu verpflichten. Die
Ansprüche der Talke & Partner OG bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages aufgrund eines vom
Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens ist die Talke & Partner OG berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende
Schadenersatzansprüche der Talke & Partner OG bleiben hiervon unberührt. Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen
Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke trägt der
Auftraggeber.
Für alle Angebote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich die Talke & Partner OG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird Wien vereinbart, so keine abweichende Regelung getroffen wurde. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als
Gerichtsstand Korneuburg vereinbart. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen Gründen treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der
übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich. Durch die Beauftragung schriftlich oder mündlich erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen
einverstanden.